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Verfassung des Landes Hessen

Dieser Text beschreibt Verfassung des Landes Hessen.


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Verfassung des Landes Hessen Artikel

Die Verfassung des Landes Hessen vom 1.12 1946 ist die Grundlage für den Hessischen Staat.

Inhaltsverzeichnis
Buch-Tipp: Die Rechte des Menschen in der Verfassung des Landes Hessen im Lichte des Grundgesetzes Das Buch "Die Rechte des Menschen in der Verfassung des Landes Hessen in dem Lichte des Grundgesetzes" ist leider ohne Beschreibung. Klicken Sie auf den Link über diesem Text um zu der Seite des Buchhändlers zu gelangen. Beim Klicken ö ffnet sich automatich ein neues Fenster mit dem Entsprechenden Buch.

Entstehung

Zur Vorbereitung zur Schaffung einer Verfassung wurde ein Ausschuss gebildet, zum zwölf Teilnehmer je Partei von diesen benannt wurden. Teilnehmer des Beratenden Landesausschusses 26.02 - 14.07 1946 [1] (http://starweb.hessen.de/tabellen/blaabgeordnete.pdf) waren unter anderen Walter Fisch und Eleonore Wolf.

Am 30.06 1946 fanden Wahlen zur verfassungsberatenden Landesversammlung statt. Bei einer Wahlbeteiligung von 71 Prozent erzielte die SPD 44,3%, die CDU 37,3%, die KPD 9,7 Prozent und die LDP 6 %.

Teilnehmer der verfassungsberatenden Landesversammlung 15.07 - 30.11 1946 waren [2] (http://starweb.hessen.de/tabellen/vlvabgeordnete.pdf)

Weitere Personen am Prozess der Entstehung der Hessischen Verfassung:

  • Dr. Valentin Heckert. Als Ministerialdirektor an der Ausarbeitung des Entwurfes zur neuen Verfassung beteiligt. Er beschäftigte sich unter anderem mit der Demokratisierung der Polizei
  • Oskar Müller, Arbeitsminister der 1. Hessischen Regierung
  • Emil Carlebach, Abgeordneter des 1. Parlaments, Herausgeber der Frankfurter Rundschau

Die Landesversammlung verabschiedete am 30.09 1946 den historischen Hessischen Verfassungskompromiss. Am 1.12 1946 trat die hessische Verfassung als erste deutsche Nachkriegsverfassung durch Volksabstimmung mit 76,4 Prozent für die Gesamtverfassung und 72 Prozent für den Sozialisierungsartikel 41 in Kraft.

Artikel 41 sah Sozialisierungen in den Bereichen Bergbau, Eisen und Stahl sowie Energie und Verkehr vor.

Weitere wichtige Punkte mit Verfassungsrang waren: Anerkennung der Würde und Persönlichkeit des Menschen auch in der Ökonomie, das Recht auf Arbeit, den Achtstundentag, einen 12tägigen Mindesturlaub, das Streikrecht sowie ein einheitliches Arbeitsrecht für Arbeiter, Angestellte und Beamte proklamiert, wobei die Aussperrung untersagt bleibt. Somit ging durch die zeitliche Nähe der Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus die sozialen Komponenten viel weiter, als in den später verabschiedeten Landesverfassungen der anderen Bundesländer.

Eine juristische Kuriosität stellt Artikel 21 dar, nachdem für besonders schwere Verbrechen die Todesstrafe verhängt werden kann. Obwohl der entsprechende Passus bis zu dem heutigen Tag nicht aus der Verfassung gestrichen wurde, besitzt er durch die Abschaffung der Todesstrafe in dem Grundgesetz keine Gültigkeit.== Struktur und Gliederung ==

Buch-Tipp: Die Sozialisierungsbestimmungen der Verfassung des Landes Hessen vom 11.12 1946 als Rechtsproblem Es gibt leider keine Beschreibung für das Buch "Die Sozialisierungsbestimmungen der Verfassung des Landes Hessen vom 11. Dezember 1946 als Rechtsproblem". Um weitere Informationen zu diesem Buch zu finden klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zum Buchhändler weiter geleitet.

Präambel (nichtamtlich)

In der Überzeugung,
daß Deutschland ca. als demokratisches Gemeinwesen
eine Gegenwart und Zukunft haben kann,
hat sich Hessen
als Gliedstaat der Deutschen Republik
diese Verfassung gegeben.
Buch-Tipp: Die Verfassung des Landes Hessen. Bd. 1 Es gibt leider keine Beschreibung für das Buch "Die Verfassung des Landes Hessen. Bd. 1". Um weitere Informationen zu diesem Buch zu finden klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zum Buchhändler weiter geleitet.

Erster Hauptteil: Die Rechte des Menschen

Buch-Tipp: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland [Verfassung (1949.05.23)] und Verfassung des Landes Hessen vom 1.12 1946 Eine Beschreibung zum Buch "Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland [Verfassung (1949. 05. 23)] und Verfassung des Landes Hessen vom 1. Dezember 1946" finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Um dorthin zu gelangen klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zu diesem Buchtitel weiter...

Gleichheit und Freiheit

Artikel 1 Gleichheit
Artikel 2 Allgemeine Handlungsfreiheit, Rechtsweggarantie
Artikel 3 Unantastbarkeit des Lebens, der Gesundheit, der Ehre und der Würde
Artikel 4 Ehe und Familie
Artikel 5 Freiheit der Person
Artikel 6 Aufenthalts- und Niederlassungsfreiheit
Artikel 7 Verbot der Auslieferung, Asylrecht
Artikel 8 Wohnungsfreiheit
Artikel 9 Glaubens- und Gewissensfreiheit
Artikel 10 Freiheit von Wissenschaft und Kunst
Artikel 11 Meinungs- und Pressefreiheit
Artikel 12 Postgeheimnis
Artikel 13 Informationsfreiheit
Artikel 14 Versammlungsfreiheit
Artikel 15 Vereinigungsfreiheit
Artikel 16 Petitionsrecht
Buch-Tipp: Verfassung [1946.12.01] und Verwaltungsgesetze des Landes Hessen Die Beschreibung für das Buch "Verfassung [1946. 12. 01] und Verwaltungsgesetze des Landes Hessen" fehlt leider. Weitere informatione finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Klicken Sie dafür auf den Link über diesem Text. Die Seite des Händlers öffnet sich in neuem Fenster.

Grenzen und Sicherung der Menschenrechte

Artikel 17 Verwirkung von Grundrechten
Artikel 18 Jugendschutz
Artikel 19 Durchsuchung, Festnahme
Artikel 20 Gesetzlicher Richter, Verbot von Ausnahme- und Sondergerichten, Unschuldsvermutung
Artikel 21 Gesetzliche Strafen
Artikel 22 Rückwirkungsverbot in Strafsachen, Schuldprinzip
Artikel 23 Einweisung geistig oder körperlich Kranker
Artikel 24 Schranken der Festnahme
Artikel 25 Ehrenämter, Hand- und Spanndienste
Artikel 26 Unabänderlichkeit der Grundrechte, unmittelbare Geltung
Buch-Tipp: Verfassung des Landes Hessen Die Beschreibung für das Buch "Verfassung des Landes Hessen" fehlt leider. Weitere informatione finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Klicken Sie dafür auf den Link über diesem Text. Die Seite des Händlers öffnet sich in neuem Fenster.

StaatsAbsicht Umweltschutz

Artikel 26a Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen
Buch-Tipp: Verfassung des Landes Hessen und Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Es gibt leider keine Beschreibung für das Buch "Verfassung des Landes Hessen und Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland". Um weitere Informationen zu diesem Buch zu finden klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zum Buchhändler weiter geleitet.

Soziale und wirtschaftliche Rechte und Pflichten

Artikel 27 Grundlagen der Sozial- und Wirtschaftsordnung
Artikel 28 Schutz der menschlichen Arbeitskraft, Arbeitslosensicherung
Artikel 29 Arbeitsgesetzbuch, Tarifverträge, Streikrecht, Aussperrungsverbot
Artikel 30 Arbeitsschutz, Mutterschutz, Verbot der Kinderarbeit
Artikel 31 Arbeitszeit, Sonn- und Feiertage
Artikel 32 1. Mai als Feiertag
Artikel 33 Leistungs- und bedarfsgerechter Lohn, Lohngleichheit von Mann und Frau
Artikel 34 Mindesturlaub
Artikel 35 Einheitliche Sozialversicherung, Gesundheitswesen
Artikel 36 Koalitionsfreiheit, Vereinigungsfreiheit
Artikel 37 Betriebsverfassung, Personalvertretung, Rechte der Gewerkschaften
Artikel 38 Rechte und Pflichten der Wirtschaft, wirtschaftliche Betätigungsfreiheit
Artikel 39 Verbot wirtschaftlichen Machtmißbrauchs, staatliche Mißbrauchsaufsicht
Artikel 40 Gemeineigentum
Artikel 41 Sofortsozialisierung von Kohle und Stahl, Erzen und Kali, Energie und Eisenbahnen
Artikel 42 Großgrundbesitz, Bodenreform, Siedlung
Artikel 43 Förderung von Klein- und Mittelbetrieben
Artikel 44 Genossenschaftswesen
Artikel 45 Eigentumsgarantie, Erbrecht
Artikel 46 Urheberrechtsschutz
Artikel 47 Besteuerung nach Leistungsfähigkeit
Buch-Tipp: Verfassung des Landes Hessen. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Das Buch "Verfassung des Landes Hessen. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland" ist leider ohne Beschreibung. Klicken Sie auf den Link über diesem Text um zu der Seite des Buchhändlers zu gelangen. Beim Klicken ö ffnet sich automatich ein neues Fenster mit dem Entsprechenden Buch.

Staat, Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften

Artikel 48 Freie Religionsausübung, Glaubensgemeinschaften, Verbot der Staatskirche
Artikel 49 Autonomie der Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften
Artikel 50 Neutralitätsgebot, Verbot der gegenseitigen Einmischung
Artikel 51 Statusgarantie für Kirchen und Weltanschauungsgemeinschaften, Besteuerungsrecht
Artikel 52 Kirchenlasten, Ablösung
Artikel 53 Sonn- und Feiertagsgewährleistung
Artikel 54 Religionsausübung in staatlichen Einrichtungen
Buch-Tipp: Verfassung des Landes Hessen. [Lfg. 1 = Grundwerk] Es gibt leider keine Beschreibung für das Buch "Verfassung des Landes Hessen. [Lfg. 1 = Grundwerk]". Um weitere Informationen zu diesem Buch zu finden klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zum Buchhändler weiter geleitet.

Erziehung, Bildung, Denkmalschutz und Sport

Artikel 55 Erziehung als Elternrecht
Artikel 56 Grundsätze der Bildung und Erziehung, Gemeinschaftsschule, Mitbestimmung der Eltern, Toleranzgebot
Artikel 57 Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach
Artikel 58 Teilnahme am Religionsunterricht
Artikel 59 Unterrichtsgeldfreiheit
Artikel 60 Universitäts- und Hochschulautonomie, theologische Fakultäten
Artikel 61 Genehmigungsvorbehalt für Privatschulen
Artikel 62 Denkmal- und Landschaftsschutz
Artikel 62a Schutz und Pflege des Sports
Buch-Tipp: Verfassung des Landes Hessen: Kommentar Um ausführliche Informationen zum Buch "Verfassung des Landes Hessen: Kommentar" zu bekommen klicken Sie bitte auf den Hyperlink oberhalb von diesem Text. Sie werden zum entsprechenden Buch auf der Händlerseite weiter geleitet.

Gemeinsame Bestimmung für alle Grundrechte

Artikel 63 Wesensgehaltsgarantie, Vorbehalt des Gesetzes
Buch-Tipp: Verfassungstexte. Verfassung des Landes Hessen /Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland Eine Beschreibung zum Buch "Verfassungstexte. Verfassung des Landes Hessen /Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland" finden Sie auf der Seite des Buchhändlers. Um dorthin zu gelangen klicken Sie bitte auf den Link oberhalb von diesem Text. Sie werden automatisch zu diesem Buchtitel weiter geleitet.

Zweiter Hauptteil: Aufbau des Landes

Das Land Hessen

Artikel 64 Republik, Zugehörigkeit zu dem Bundesstaat
Artikel 65 Demokratie, parlamentarische Republik
Artikel 66 Landesfarben

Völkerrechtliche Bindungen

Artikel 67 Vorrang völkerrechtlicher Pflichten, Völkerrecht als Bestandteil des Landesrechts
Artikel 68 Indemnität für Rügen von Völkerrechtsverletzungen
Artikel 69 Friedensgebot, Völkerverständigung, Verbot jeglicher Kriegsvorbereitung

Die Staatsgewalt

Artikel 70 Volkssouveränität
Artikel 71 Volkswahl, Volksabstimmung, Volksbegehren, Volksentscheid
Artikel 72 Abstimmungsfreiheit und Abstimmungsgeheimnis
Artikel 73 Stimmrecht, allgemeine, gleiche, geheime und unmittelbare Wahl
Artikel 74 Ausschluß vom Stimmrecht

Der Landtag

Artikel 75 Wählbarkeit, Wahlrechtsgrundsätze
Artikel 76 Sicherung der Wählbarkeit, Immunität
Artikel 77 Repräsentationsprinzip
Artikel 78 Wahlprüfung, Wahlprüfungsgericht
Artikel 79 Wahlperiode des Landtages
Artikel 80 Selbstauflösungsrecht des Landtages
Artikel 81 Frist für Neuwahl des Landtages
Artikel 82 Beginn der Wahlperiode des Landtages
Artikel 83 Ort und Zeit des Zusammentretens des Landtages
Artikel 84 Präsidium des Landtages
Artikel 85 Geschäftsführungsbefugnis des Präsidiums
Artikel 86 Leitungs- und Vertretungsbefugnisse des Präsidenten, Hausrecht
Artikel 87 Beschlußfähigkeit des Landtages
Artikel 88 Abstimmungsgrundsätze
Artikel 89 Öffentlichkeit der Landtagssitzungen
Artikel 90 Berichte aus dem Landtag
Artikel 91 Anwesenheit und Rederecht des Ministerpräsidenten und der Minister, Zitierungsrecht
Artikel 92 Behandlungsausschüsse, Verfahren der Behandlungsausschüsse, Amtshilfe
Artikel 93 Hauptausschuß des Landtages
Artikel 94 Verweisungs- und Auskunftsrecht des Landtages
Artikel 95 Indemnität der Abgeordneten
Artikel 96 Immunität der Abgeordneten
Artikel 97 Vertraulichkeit der Information und Zeugnisverweigerungsrecht der Abgeordneten
Artikel 98 Reisekostenfreiheit, Sitzungsgeld
Artikel 99 Geschäftsordnung des Landtages

Die Landesregierung

Artikel 100 Landesregierung
Artikel 101 Wahl des Ministerpräsidenten, Ernennung der Minister, Vertrauen des Landtages
Artikel 102 Richtliniengewalt des Ministerpräsidenten, Verantwortung der Minister
Artikel 103 Vertretung des Landes, Staatsverträge
Artikel 104 Vorsitz in der Landesregierung, Ministerzuständigkeit, Geschäftsordnung der Landesregierung
Artikel 105 Amtsvergütung und Versorgung
Artikel 106 Gesetzesinitiativen der Landesregierung
Artikel 107 Verordnungsrecht der Landesregierung
Artikel 108 Zuständigkeit für die Beamtenernennung
Artikel 109 Gnadenrecht des Ministerpräsidenten, Amnestiebefugnis des Landtages
Artikel 110 Notverordnungsrecht
Artikel 111 Amtseid, Eidesformel
Artikel 112 Abberufung der Minister durch den Ministerpräsidenten
Artikel 113 Rücktritt des Ministerpräsidenten und der Minister, geschäftsführende Landesregierung
Artikel 114 Mißtrauensvotum, Auflösung des Landtages
Artikel 115 Ministeranklage durch den Landtag

Die Gesetzgebung

Artikel 116 Formen der Gesetzgebung
Artikel 117 Arten der Gesetzesinitiativrechte
Artikel 118 Gesetzliche Ermächtigung zu Rechtsverordnungen, kein gesetzesvertretendes Verordnungsrecht
Artikel 119 Einspruchsrecht der Landesregierung gegen Gesetzesbeschlüsse, erneute Beschlußfassung des Landtages
Artikel 120 Ausfertigung und Verkündung von Gesetzen
Artikel 121 Inkrafttreten von Gesetzen
Artikel 122 Gesetz- und Verordnungsblatt, sonstige Verkündungsorgane
Artikel 123 Verfahren bei Verfassungsänderungen
Artikel 124 Volksentscheid, Volksbegehren, Verfahren bei Volksabstimmung
Artikel 125 Verfassungsrechtlicher Notstand, Beschränkung von Grundrechten

Die Rechtspflege

Artikel 126 Gesetzlicher Richter, Unabhängigkeit der Gerichte
Artikel 127 Berufsrichter, Richterwahl, Richterwahlausschuß
Artikel 128 Amtsenthebung
Artikel 129 Prozeßkostenhilfe

Der Staatsgerichtshof

Artikel 130 Zusammensetzung des Staatsgerichtshofes, Richterwahl, Amtsperiode der Richter
Artikel 131 Entscheidungszuständigkeiten, Antragsberechtigte
Artikel 132 Alleinentscheidungsbefugnis bei Gesetzen und Rechtsverordnungen
Artikel 133 Richterliches Vorlageverfahren

Die Staats- und die Selbstverwaltung

Artikel 134 Zugang zu den öffentlichen Ämtern
Artikel 135 Einheitliches öffentliches Dienstrecht
Artikel 136 Staatshaftung
Artikel 137 Selbstverwaltung der Gemeinden und Landkreise, örtliche Allzuständigkeit der Gemeinden, Auftragsverwaltung, Finanzgarantie für die Gemeinden, Konnexitätsprinzip
Artikel 138 Direktwahl der Bürgermeister und Landräte

Das Finanzwesen

Artikel 139 Haushaltsgesetz und Haushaltsplan
Artikel 140 Nothaushaltsrecht
Artikel 141 Kreditbedarf
Artikel 142 Deckungsnachweis bei Ausgabenvermehrung
Artikel 143 Haushaltsüberschreitung und außerplanmäßige Ausgaben
Artikel 144 Rechnungshof, Rechnungsprüfung, Entlastung
Artikel 145 Ertragswirtschaftliche Unternehmungen des Staates

Der Schutz der Verfassung

Artikel 146 Pflicht zu dem Verfassungsschutz
Artikel 147 Widerstandsrecht und -pflicht, Verfassungsbruch
Artikel 148 Strafbarkeit des Verfassungsbruchs
Artikel 149 Ausführungsgesetzgebung
Artikel 150 Unabänderlichkeit der demokratischen, republikanisch-parlamentarischen Staatsform, Diktaturverbot

Übergangsbestimmungen

Artikel 151 Bundesstaatliche Pflichten des Landes, Rechtseinheit Deutschlands
Artikel 152 Staatsverträge zur Wahrung der Rechtseinheit
Artikel 153 Bundesstaatsvorbehalt, Bundesrecht bricht Landesrecht
Artikel 154 Hessische Staatsangehörigkeit
Artikel 155 Vorbehalt für ein Zweikammersystem
Artikel 156 Übergangsvorschrift zu dem Bestandsschutz für das herkömmliche Schulwesen
Artikel 157 Befristeter Notstandsvorbehalt
Artikel 158 Befreiung vom Nationalsozialismus
Artikel 159 Vorbehalt für Recht des Kontrollrats und der Militärregierung
Artikel 160 Inkrafttreten der Verfassung, Übergangsrecht
Artikel 161 Übergangsvorschrift

Weblinks

  • Hessische Verfassung (http://www.hessenrecht.hessen.de/gvbl/gesetze/10_1Verfassung/10-1-verfass/verfass.htm)

siehe auch: Verfassung, Hessen


Weiteres zu dem Artikel Verfassung des Landes Hessen

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